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   OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23   

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OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23 (https://dejure.org/2023,24093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2023 - 11 OB 41/23 (https://dejure.org/2023,24093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2023 - 11 OB 41/23 (https://dejure.org/2023,24093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 65 Abs. 1; VwGO § 65 Abs. 2
    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis; Weisungsverhälltnis; Zwecke der Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis; Weisungsverhälltnis; Zwecke der Beiladung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Zweck der Beiladung ist es vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte, die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern; außerdem soll dem beigeladenen Dritten die Möglichkeit gegeben werden, durch die Verfahrensbeteiligung seine Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen ( BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4).

    Indes wird allein der hinter der jeweils beklagten Behörde stehende Rechtsträger, beispielsweise das Land, aus dem rechtskräftigen Urteil berechtigt und verpflichtet ( BVerwG, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 C 7/05 - juris Rn. 11 u. 13; Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4 ff., 6; Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - juris Rn. 18).

    Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12; vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass eine Beiladung dort nicht in Betracht kommt, wo lediglich "Verwaltungsinteressen" berührt sein können ( BVerwG, Urt. v. 31.1.1969 - IV C 83/66 - juris Rn. 15).

    Das hier sowohl hinter der PD als auch dem Landkreis stehende Land vertritt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde vielmehr bloße Verwaltungsinteressen, deren Berührung für eine Beiladung generell nicht ausreicht ( BVerwG, Urt. v. 31.1.1969 - IV C 83/66 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Eine Beiladung des Bundes komme darum im Prozess gegen das Land nicht in Betracht ( BVerwG, Beschl. v. 9.1.1999 - 11 C 8/97 - juris Rn. 2 ff. m.w.Nw.).

    Insbesondere begründet auch die Weisungsbefugnis des Landes im Rahmen der Aufsicht über die Gesetz- und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung kein Recht des Landes, das im Wege der Beiladung prozessual zur Geltung gebracht werden müsste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.1.1999 - 11 C 8/97 - juris Rn. 3).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 1 E 10895/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beiladungsablehnung; Beiladung des Architekten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Zur Zulässigkeit der Beschwerde eines bereits an einem Verwaltungsrechtsstreit Beteiligten gegen den Beschluss, mit dem sein Antrag auf Beiladung abgelehnt wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8; OVG RP, Beschl. v. 25.8.2020 - 1 E 10895/20 - juris Rn. 4).

    Insofern fehle das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Hauptbeteiligten, weil die begehrte Beiladung die Rechtstellung des schon Beteiligten nicht verbessern könne (so OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8; ähnlich im Hinblick auf die Beschwerde eines bereits Beigeladenen OVG RP, Beschl. v. 25.8.2020 - 1 E 10895/20 - juris Rn. 4; a. A. ohne nähere Begründung SächsOVG, Beschl. v. 13.2.2017 - 1 E 4/17 - juris Rn. 1; OVG NW, Beschl. v. 19.8.2016 - 4 E 409/16 - juris Rn. 1; s. auch W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 65 Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93

    Beiladung - Bundesland als Beklagter - Vermögensrechtliche Angelegenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Denn das Angewiesensein auf Gerichtsschutz stellt die Grenze dar, über die hinaus Gerichte nicht in Anspruch genommen werden sollen, und sei es nur durch die Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung infolge einer Beiladung im Prozess ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12).

    Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12; vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung wirkt deshalb, ohne dass es einer Beiladung bedürfte, unmittelbar auch für und gegen die in die Verwaltungsorganisation der Körperschaft eingegliederten Behörden ( BVerwG, Urt. v. 12.11.1976 - IV C 34/75 - juris Rn. 20; Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 - juris Rn. 15, zur Beiladung einer Bundesbehörde, wenn die Bundesrepublik verklagt ist; Urt. v. 25.8.1998 - 2 C 62/85 - juris Rn. 18, zur Beiladung einer Landesbehörde im Prozess gegen das Land).

    Indes wird allein der hinter der jeweils beklagten Behörde stehende Rechtsträger, beispielsweise das Land, aus dem rechtskräftigen Urteil berechtigt und verpflichtet ( BVerwG, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 C 7/05 - juris Rn. 11 u. 13; Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4 ff., 6; Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - juris Rn. 18).

  • OVG Hamburg, 15.09.2020 - 1 So 78/20

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtbeiladung eines Dritten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Zur Zulässigkeit der Beschwerde eines bereits an einem Verwaltungsrechtsstreit Beteiligten gegen den Beschluss, mit dem sein Antrag auf Beiladung abgelehnt wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8; OVG RP, Beschl. v. 25.8.2020 - 1 E 10895/20 - juris Rn. 4).

    Insofern fehle das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Hauptbeteiligten, weil die begehrte Beiladung die Rechtstellung des schon Beteiligten nicht verbessern könne (so OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8; ähnlich im Hinblick auf die Beschwerde eines bereits Beigeladenen OVG RP, Beschl. v. 25.8.2020 - 1 E 10895/20 - juris Rn. 4; a. A. ohne nähere Begründung SächsOVG, Beschl. v. 13.2.2017 - 1 E 4/17 - juris Rn. 1; OVG NW, Beschl. v. 19.8.2016 - 4 E 409/16 - juris Rn. 1; s. auch W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 65 Rn. 38 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14

    Anfechtbarkeit einer naturschutzrechtlichen Weisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Sie ist vielmehr eine Folge seines ggf. fehlerhaften Verwaltungshandelns, das sich aber allein auf den übertragenen Wirkungsbereich bezieht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 4.2.2016 - 4 A 617/14 - juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 31/09

    Erstattung von Kosten einer durch den Landkreis i.R.d. Fachaufsicht ausgeführten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch nach dieser Vorschrift ist allein die Aufhebung einer durch eine rechtswidrige Weisung verursachten Maßnahme einer Kommune, wobei unerheblich ist, ob die Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde selbst oder auf Weisung oder mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch die angewiesene Behörde selbst erfolgt (NdsOVG, Urt. v. 18.1.2011 - 10 LC 31/09 - juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 20.07.2004 - 9 TG 1346/04

    Ausländer; Ausweisungsermessen; Rechtskraft; Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23
    Soweit ersichtlich, ist unstreitig, dass sich die Bindungswirkung eines gegen eine Gemeinde wegen ihres Tätigwerdens im übertragenen Wirkungskreis ergangenen Anfechtungsurteils auf das Land, das der Gemeinde die jeweilige Aufgabe der Landesverwaltung übertragen hat, erstreckt (so HessVGH, Beschl. v. 20.7.2004 - 9 TG 1346/04 - juris Rn. 23 zu verschiedenen Begründungsansätzen).
  • VG Hannover, 06.06.2022 - 12 A 2266/20

    Augenscheinseinnahme; Begründung; Beiladung; bodenrechtliche Regelung; Gemeinde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - 4 E 409/16

    Ermessen des Gerichts hinsichtlich Beiladung eines Dritten i.R.e.

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Widerspruch

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 1 ME 176/13

    Einforderung der richtigen Anwendung der Gestaltungssatzung gegenüber der

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum;

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 4 B 1516/15
  • OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99

    Androhung eines Zwangsgeldes; Zwangsgeld; Nachbarschutz; Aussetzung der

  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

  • OVG Sachsen, 13.02.2017 - 1 E 4/17

    Einfache Beiladung; prozessuales Ermessen; Beschwerde

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